
Am 22. November entscheidet Meldorf.
Meldorfs Hafen soll sich weiterentwickeln
Nein ankreuzen. Chancen für Meldorf nutzen.
Der Meldorfer Hafen hat mehr zu bieten, wenn wir ihn behutsam entwickeln, statt ihn in seiner Existenz zu gefährden. Ein Ort mit Leben am Wasser und Rückenwind für die Betriebe in der Stadt, in einem Maß, das zu Meldorf passt. Am 22. November haben wir es in der Hand.
Warum Nein?
Wir sagen nein.
Wir sagen nein.
Wir sagen nein.
Nein ankreuzen am 22.11.26
Worüber wird abgestimmt
Worum geht es beim Bürgerentscheid?
Am 22. November 2026 entscheiden die Meldorferinnen und Meldorfer, ob die Bauleitplanung am Meldorfer Hafen weitergeführt wird und damit auch, ob die geplante Ferienhaus- und Hausbootsiedlung gebaut werden darf.
Die Fragestellung lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadtvertretung Meldorf ihre in das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog (AöR) entsandten Vertreterinnen und Vertreter anweist, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Meldorf für das Gebiet östlich der Straße am Yachthafen, nördlich und westlich der Hafenstraße und südlich der Deichstraße auf die Tagesordnung des Verwaltungsrats nehmen zu lassen und für die Aufhebung zu stimmen, um somit die weitere Verfolgung der Planung für die Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen zu unterlassen?“ 5
Einfach gesagt, bedeutet das: Wer den Bau will, stimmt mit Nein!


Nein ankreuzen. Für das Ferienhausprojekt und gegen den Stillstand.
Die wichtigsten Termine
Termine, die Sie kennen sollten
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 15.09.2026 | Die Stadtvertretung hat über die Durchführung des Bürgerentscheids entschieden.9 |
| Mitte bis Ende Oktober | Die Wahlbenachrichtigungen erreichen die Abstimmungsberechtigten voraussichtlich Mitte bis Ende Oktober.8 Ab dann ist auch eine Beantragung der Briefabstimmung im Bürgerbüro Meldorf und online möglich. |
| 22.11.2026 | Tag des Bürgerentscheids9 |
Warum das Projekt Meldorf guttut
Was Meldorf davon hat
Uns geht es nicht um ein Projekt auf dem Papier. Uns geht es darum, ob am Hafen ein zusätzliches touristisches Angebot entsteht, von dem unsere ganze Stadt profitieren kann. Deshalb sagen wir offen, was wir uns vom Bau einer Ferienhaussiedlung versprechen. Klar ist für uns: Der Hafen soll sich entwickeln dürfen.

Was am Meldorfer Hafen entsteht
Das ist geplant

| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Wohneinheiten | 54, verteilt auf 18 Häuser 9 |
| Hausboote | ca. 16 9 |
| Bauweise | Tragende Konstruktion aus Holzrahmenbau 9 |
| Abwasser | Eigene vollbiologische Kläranlage für häusliches Abwasser11 |
| Parken | auf dem Gelände der Solarwerft 1 |
| Lage | Bebauungsplan Nr. 71, östlich der Straße am Yachthafen, nördlich/westlich der Hafenstraße, südlich der Deichstraße 6,7 |
| Fläche/Eingriff | Rund 2 ha bislang brachliegende Fläche 1 |
| Ausgleich | Für den Eingriff sind Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. 1 |
| Schutzauflagen | Leinenzwang, Besucherlenkung und -informationen, Vogelschutzglas 2 |
| Verkehr | Autofreies Wohngebiet, Parken auf dem Solarwerft-Gelände, Transport per Elektrofahrzeug.1 |
| Wege/Wasser | Wege aus wassergebundenen oder wasserdurchlässigen Belägen, Regenwasser versickert auf dem Gelände. 11 |
| Bepflanzung | Freiflächen mit standortgerechten, einheimischen Pflanzen. |
Was Gutachten zum Naturschutz sagen
Das Baugebiet liegt nicht im Naturschutzgebiet. Die Fläche südlich des Hafenbeckens ist bereits durch Hafen, den Bauhof des LKN und Gewerbe geprägt. Die Schutzgebiete liegen außerhalb des Baugebiets.1,2
Für das Vorhaben wurde geprüft, ob es mit den benachbarten EU-Schutzgebieten (FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet) vereinbar ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Planungen mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete verträglich sind, sofern die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem ein ganzjähriges Tempolimit auf den Zufahrtsstraßen, ein Leinenzwang im Speicherkoog, ein Besucherlenkungskonzept und Vogelschutzglas an großen Glasflächen. 2
Für die 16 Hausboote sind keine Veränderungen am Wasserstand des Hafens geplant. Die Verbindung zum benachbarten Kronenloch bleibt unberührt, und es ist kein zunehmender Bootsverkehr vorgesehen. 1
Wir nehmen Ihre Sorgen ernst.
Fakten statt gerüchte
Rund um das Projekt gibt es viele Fragen. Hier die wichtigsten Antworten, jeweils mit Quelle.
Wer hinter dieser Seite steht
Wer informiert hier?
Diese Seite wird herausgegeben von der Tertius GmbH & Co. KG, Brunnenweg 4, 25704 Meldorf. Wir sind die regionale Projektgesellschaft hinter der geplanten Ferienhaus- und Hausbootsiedlung am Meldorfer Hafen.
Wir sind hier zu Hause, nicht von außerhalb, und stehen mit unserem Namen für dieses Projekt.
Ja, wir wollen mit dem Projekt wirtschaftlich erfolgreich sein. Aber wir leben hier. Ein Projekt, das dem Ort schadet, wäre auch für uns ein schlechtes Geschäft. Deshalb legen wir auf dieser Seite offen, wer wir sind, was wir vorhaben und woher unsere Informationen stammen.
Verantwortlich: Roger Priegnitz und Peter Ramelow
Kontakt: info@tertius-group.de, Telefon 0171 4134904
Vollständige Angaben im Impressum.

Aus Meldorf, für Meldorf. Wir stehen mit unserem Namen dafür. V. l. n. r.: Roger Priegnitz, Armin Höhnke, Volker Witt, Peter Ramelow, Marc Kröger, Horst-Walter Roth
Noch mehr Fragen?
Hier sind die Antworten
Am 22. November 2026 sind alle Meldorferinnen und Meldorfer aufgefordert, darüber abzustimmen, ob die Bauleitplanung am Meldorfer Hafen weitergeführt wird und damit, ob die geplante Ferienhaus- und Hausbootsiedlung gebaut werden darf. Abgestimmt wird konkret über die Weisung der in das Kommunalunternehmen entsandten Stadtvertreter für eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 71 zu stimmen. 5
Die Frage lautet im Wortlaut:
„Sind Sie dafür, dass die Stadtvertretung Meldorf ihre in das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog (AöR) entsandten Vertreterinnen und Vertreter anweist, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Meldorf für das Gebiet östlich der Straße am Yachthafen, nördlich und westlich der Hafenstraße und südlich der Deichstraße auf die Tagesordnung des Verwaltungsrats nehmen zu lassen und für die Aufhebung zu stimmen, um somit die weitere Verfolgung der Planung für die Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen zu unterlassen?“
Die Formulierung stammt nicht von den Projektbeteiligten, sondern ist die Frage, wie sie das Bürgerbegehren vorgibt. Sie wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen am 12.08.2026 für zulässig erklärt. Der Wortlaut ist rechtlich festgelegt und lässt sich nicht vereinfachen.
Worum es dabei geht, Schritt für Schritt:
Damit am Meldorfer Hafen gebaut werden darf, braucht es einen Bebauungsplan. Für das betreffende Gebiet ist das der Bebauungsplan Nr. 71. Der erste Schritt zu so einem Plan ist der Aufstellungsbeschluss. Das ist die formale Entscheidung, mit der Planung überhaupt zu beginnen. Dieser Beschluss liegt bereits vor, die Planung läuft.
Das Bürgerbegehren will genau diesen Aufstellungsbeschluss wieder aufheben lassen. Wird er aufgehoben, endet die Planung, und die Ferienhaussiedlung kann nicht gebaut werden. Weil das Verfahren über das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog läuft, geht es in der Frage darum, die von der Stadt entsandten Vertreter im Verwaltungsrat anzuweisen, für diese Aufhebung zu stimmen.
Kurz gesagt: Die Frage klingt kompliziert, weil sie die Aufhebung eines bereits gefassten Beschlusses formuliert. Das führt zu einer doppelten Verneinung. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was Ja und Nein konkret bedeuten.
Also: Nein ankreuzen. Für einen Hafen mit Zukunft.
Wer für „Nein“ stimmt, unterstützt eine Fortführung der Planung am Meldorfer Hafen. Wer für „Ja“ stimmt, möchte, dass das Kommunalunternehmen die Planung für die Ferienhaussiedlung stoppt.5
Abstimmungstag ist Sonntag, der 22. November 2026. Die Wahlbenachrichtigungen erreichen die Abstimmungsberechtigten voraussichtlich Mitte bis Ende Oktober.8 Ab dann ist auch eine Beantragung der Briefabstimmung im Bürgerbüro Meldorf und online möglich.
Geplant sind 54 Ferienwohnungen in 18 Häusern in Holzrahmenbauweise sowie 16 Hausboote im Hafenbecken. Die Ferienhäuser entstehen auf einer rund zwei Hektar großen, bislang brachliegenden Fläche südlich des Hafenbeckens. Parkplatz und Zufahrt sind auf dem Gelände der bestehenden Solarwerft vorgesehen. Insgesamt bietet die Anlage rund 180 Betten. 1
Die Fläche liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 71, nicht im Naturschutzgebiet, und ist bereits durch Hafen, den Bauhof des LKN und Gewerbe geprägt. Die benachbarten EU-Schutzgebiete, das FFH-Gebiet DE 0916-391 und das Vogelschutzgebiet DE 0916-491, grenzen an, liegen aber außerhalb des Baugebiets. 2
Hinter dem Projekt steht die Tertius GmbH & Co. KG, eine regionale Projektgesellschaft aus Meldorf. Mehr dazu im Abschnitt oben „Wer informiert hier?“
Nach Absprache mit dem Wasserverband Süderdithmarschen und dem Kommunalunternehmen wurde gemeinsam festgelegt, dass eine öffentliche Kläranlage vor Ort gebaut werden soll. Eine Reinigung des Abwassers in der Großkläranlage Meldorfs ist aufgrund der Entfernung zum Speicherkoog, der dafür nötigen Pumpen und dem erforderlichen Zusatz von Chemikalien unwirtschaftlich.
Die unterirdische Gebietskläranlage soll auf dem nördlichen Teil des kostenlosen Besucherparkplatzes Deichstraße entstehen. Dies ist der am besten geeignete Platz für die Anlage, welche eine LKW-Zufahrt und Aufstellfläche benötigt. Der Platz hat auch den Vorteil, dass sich künftig leicht andere Nutzungen im Speicherkoog (z. B. ein Nationalparkhaus) an die Kläranlage anschließen lassen.
Das geklärte Abwasser aus der Kläranlage wird in das Miele-Speicherbecken geleitet. Ein Gutachten hat dazu ergeben, dass die eingeleitete Menge an Abwasser die Schadstoffbelastung im Mielespeicher nicht messbar erhöhen wird. Es werden also keine messbaren Auswirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten des Mielespeichers erwartet.
Mit den Gästen nimmt auch der Verkehr am Hafen zu, vor allem in der Saison. Das ist im Verkehrsgutachten untersucht und benannt. Damit daraus keine Belastung für die geschützte Tierwelt wird, gelten feste Auflagen: ein ganzjähriges Tempolimit auf den Zufahrtsstraßen und ein Besucherlenkungskonzept. Unter diesen Bedingungen bewerten die Gutachter die Verkehrszunahme als naturschutzrechtlich verträglich. Die genauen Prognosezahlen finden Sie im verlinkten Gutachten.2
Für das Vorhaben wurde geprüft, ob es mit den benachbarten EU-Schutzgebieten vereinbar ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Planungen mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete verträglich sind, sofern die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu zählen ein ganzjähriges Tempolimit auf den Zufahrtsstraßen, ein Leinenzwang im Speicherkoog, ein Besucherlenkungskonzept sowie Vogelschutzglas an großen Glasflächen.2
Die Baufläche ist bereits durch Hafen und Gewerbe geprägt, kein unberührtes Naturgebiet. Mit dem Bau gehen dennoch ein bis zwei Hektar Grünland und Ruderalflächen verloren, das betrifft auch einzelne Vogelarten der offenen Flächen. Für diese Eingriffe sind Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. In der Gesamtbewertung kommen die Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Schutzgebieten verträglich ist, sofern die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.1,2
Die Gutachten untersuchen den Artenschutz und die Verträglichkeit mit den EU-Schutzgebieten. Ergebnis: Das Vorhaben ist unter Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen mit den Schutzgebieten verträglich. Die vollständigen Originaldokumente sind unten verlinkt. 1,2
Wenn bei ausreichender Wahlbeteiligung die Meldorferinnen und Meldorfer überwiegend mit „Ja“ stimmen, wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 71 aufgehoben. Damit kann die Bauleitplanung für die Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen für mindestens zwei Jahre nicht fortgeführt werden. Sollte der Bürgerentscheid dazu führen, dass die Gemeindevertreter angewiesen werden, gegen den Aufstellungsbeschluss zu stimmen, so haben die Investoren beschlossen, das Projekt einzustellen. 5
Die Gutachten und amtlichen Dokumente sind im Quellenverzeichnis dieser Seite verlinkt. Quellen
Kontaktanfragen senden Sie bitte an: info@tertius-group.de.
Damit der Bürgerentscheid gültig und bindend ist, muss ein Quorum erreicht werden. Es müssen sich mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten am Bürgerentscheid beteiligen. Bei rund 6.000 Wahlberechtigten in Meldorf sind das etwa 1.200 Personen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist der Entscheid rechtlich nicht bindend. 9,10
Nein. Die Ferienhäuser und Hausboote entstehen am Meldorfer Hafen, also dort, wo schon heute Hafenbetrieb und Gewerbe sind.1 Die Schutzgebiete werden nicht bebaut, und bisher ungenutzte Bereiche des Speicherkoogs werden nicht für Besucher erschlossen.² Erhebliche Störungen für die Schutzgebiete und ihre Vögel erwarten die Gutachter nicht, wenn die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.2
Für die Außenbeleuchtung sind feste Vorgaben vorgesehen: Das Licht soll nach unten strahlen, über Bewegungsmelder angehen und in Lichtfarbe und Helligkeit abgestimmt sein. Laser und Reklamescheinwerfer sind nicht zulässig. Nachts wird nicht gebaut.2 Eine Zunahme nächtlicher Lärmbelastung durch die Unterkünfte erwarten die Gutachter nicht, vorsorglich sind trotzdem Regeln gegen Ruhestörung vorgesehen. Küsten- und Wasservögel gelten laut Gutachten als vergleichsweise unempfindlich gegenüber Lärm.² Mit diesen Maßnahmen ist das Vorhaben mit den Schutzzielen der Schutzgebiete vereinbar, wenn sie umgesetzt werden.2
Vieles wird heute nur geduldet. Am Odinsloch parken Vogelbeobachter auf den Rasenstreifen an der Deichstraße. Das ist nicht erlaubt, wird aber geduldet.2 Auf dem Parkplatz an der Badestelle Elpersbüttel stehen Wohnmobile, auch das ist nicht offiziell genehmigt.2 Regelverstöße werden bisher nicht systematisch dokumentiert.¹ Nach Erfahrungen aus Schutzgebieten hängt die Zahl solcher Verstöße weniger von der Zahl der Besucher ab als davon, wie gut die Besucherlenkung ist.1 Die Gutachten machen ein Besucherlenkungskonzept deshalb zur Bedingung für die Planung.2
Quellenverzeichnis
- Artenschutzuntersuchung Meldorf 66 und 71, Karsten Lutz, Januar 2021 | PDF öffnen
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen Vorhaben Speicherkoog | PDF öffnen
- Tourismus in Dithmarschen – Echte Wertschöpfung | PDF öffnen
- Tourismusentwicklungskonzept Dithmarschen, 2019 | PDF öffnen
- Müssen die Bürger bald entscheiden? Artikel Dithmarscher Landeszeitung vom 11.09.2026
- Festlegung der Standpunkte und Begründungen der Stadtvertretung zum Bürgerentscheid | PDF öffnen
- Bestimmung des Termins zur Durchführung des Bürgerentscheids | PDF öffnen
- Antwort auf unsere schriftliche Anfrage bei der Stadt Meldorf / Amtsauskunft
- Was wollen die Bürger? Artikel Dithmarscher Landeszeitung vom 17.09.2026
- Stadtvertretung ist gefragt, Artikel Dithmarscher Landeszeitung vom 12.09.2026
- Bewerbung als Erschließungsträger mit Grundstückserwerb für den Bau und den Betrieb einer Ferienhausanlage