Jede Planung  – auch das Projekt Ferienhäuser und Hausboote im Speicherkoog – ist von Kosten begleitet. Die Kosten rechtskräftige Flächennutzungs- und Bebauungspläne aufzustellen sind daher notwendig, um eine Projektentwicklung überhaupt anstoßen zu können. Die Kosten für die Erstellung der Bebauungspläne werden zur Hälfte vom Kommunalunternehmen und zur Hälfte von den Projektentwicklern getragen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans werden die Projektentwickler die gesamten Planungskosten übernehmen. Insofern ist das Projekt nicht mit direkten Kosten für den Steuerzahler verbunden! Übrigens ganz im Gegenteil zu den Kosten, die für die Organisation eines Bürgerentscheids anfallen….