Für das Vorhaben wurde geprüft, ob es mit den benachbarten EU-Schutzgebieten vereinbar ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Planungen mit den Erhaltungszielen der Schutzgebiete verträglich sind, sofern die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu zählen ein ganzjähriges Tempolimit auf den Zufahrtsstraßen, ein Leinenzwang im Speicherkoog, ein Besucherlenkungskonzept sowie Vogelschutzglas an großen Glasflächen.2