Die Frage lautet im Wortlaut:
„Sind Sie dafür, dass die Stadtvertretung Meldorf ihre in das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog (AöR) entsandten Vertreterinnen und Vertreter anweist, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Meldorf für das Gebiet östlich der Straße am Yachthafen, nördlich und westlich der Hafenstraße und südlich der Deichstraße auf die Tagesordnung des Verwaltungsrats nehmen zu lassen und für die Aufhebung zu stimmen, um somit die weitere Verfolgung der Planung für die Ferienhaussiedlung am Meldorfer Hafen zu unterlassen?“
Die Formulierung stammt nicht von den Projektbeteiligten, sondern ist die Frage, wie sie das Bürgerbegehren vorgibt. Sie wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Dithmarschen am 12.08.2026 für zulässig erklärt. Der Wortlaut ist rechtlich festgelegt und lässt sich nicht vereinfachen.
Worum es dabei geht, Schritt für Schritt:
Damit am Meldorfer Hafen gebaut werden darf, braucht es einen Bebauungsplan. Für das betreffende Gebiet ist das der Bebauungsplan Nr. 71. Der erste Schritt zu so einem Plan ist der Aufstellungsbeschluss. Das ist die formale Entscheidung, mit der Planung überhaupt zu beginnen. Dieser Beschluss liegt bereits vor, die Planung läuft.
Das Bürgerbegehren will genau diesen Aufstellungsbeschluss wieder aufheben lassen. Wird er aufgehoben, endet die Planung, und die Ferienhaussiedlung kann nicht gebaut werden. Weil das Verfahren über das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog läuft, geht es in der Frage darum, die von der Stadt entsandten Vertreter im Verwaltungsrat anzuweisen, für diese Aufhebung zu stimmen.
Kurz gesagt: Die Frage klingt kompliziert, weil sie die Aufhebung eines bereits gefassten Beschlusses formuliert. Das führt zu einer doppelten Verneinung. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was Ja und Nein konkret bedeuten.
Also: Nein ankreuzen. Für einen Hafen mit Zukunft.